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   VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17   

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https://dejure.org/2017,46877
VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17 (https://dejure.org/2017,46877)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.11.2017 - 1 K 3559/17 (https://dejure.org/2017,46877)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. November 2017 - 1 K 3559/17 (https://dejure.org/2017,46877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nichtigkeit einer Abwassergebühr; gerichtliche Überprüfung einer Gebührenkalkulation im Vorauszahlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 15; KAG § 17 Abs. 3
    Abwassergebühr; Dauerschuldverhältnis; Straßenentwässerungskosten; Vorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17
    Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann, ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (grundlegend: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 - BWGZ 2011, 63).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 1 K 2683/14

    Zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch die Kommune für die

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17
    Straßenentwässerungskosten sind grundsätzlich einrichtungsfremd und daher vorab auszusondern (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015 - 1 K 2683/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 2 S 1916/17

    Hängebeschluss im abgabenrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17
    Geht es - wie auch hier - um die Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben, droht wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile (vgl. zu diesem Gedanken: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris).
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